Vorbereitungsphase
In den Sprechstundenterminen sowie probatorischen Sitzungen, welche als Einzelsitzungen erfolgen, wird die individuelle Thematik und das Therapieanliegen des Patienten besprochen. Hier kann auch eine diagnostische Phase mittels Testungen erfolgen.
Der Patient erhält einen Anamnesefragebogen, den er zu Hause ausfüllt und in den Einzelsitzungen besprochen wird. Danach erfolgen die Therapieplanung sowie die Erstellung des Behandlungsplanes.
In einem nächsten Schritt wird die Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse bzw. der Privaten Krankenversicherung beantragt.
Bei entsprechender Indikation werden 12 Therapieeinheiten genehmigt, bei Bedarf können 12 weitere Therapieeinheiten durchgeführt werden.